Beschluss des Bundesrates: Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen (Altforderungsregelungsgesetz - AFRG)

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 24. Februar 2005 und am 21. April 2005 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.