Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 17. Dezember 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/6915 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte - Drucksache 18/5563 - für erledigt erklärt.