Vorschlag des Ständigen Beirats
Benennung von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Punkt 70 der 896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012

Der Ständige Beirat schlägt dem Bundesrat vor,

für das Kuratorium der Stiftung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" für die Dauer der neuen Amtszeit ab dem 1. September 2012 zu benennen.