Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
(DNBG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 32. Sitzung am 6. April 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 16/896 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) - Drucksache 16/322 mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

,§ 6 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Der Verwaltungsrat hat 13 Mitglieder. Diese werden nach Maßgabe der Nummern 1 bis 4 bestimmt.

Für jedes Mitglied soll eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter bestellt werden.""


Fristablauf: 19.05.06
Erster Durchgang: Drucksache. 396/05 (PDF)