Der Deutsche Bundestag hat in seiner 32. Sitzung am 6. April 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 16/896 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) - Drucksache 16/322 mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
,§ 6 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Der Verwaltungsrat hat 13 Mitglieder. Diese werden nach Maßgabe der Nummern 1 bis 4 bestimmt.
- 1. Der Deutsche Bundestag entsendet zwei Personen;
- 2. die Bundesregierung entsendet drei Personen, davon mindestens zwei aus der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde;
- 3. der Börsenverein des Deutschen Buchhandels entsendet drei Personen;
- 4. die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der Deutsche Musikverlegerverband, der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, die Stadt Frankfurt am Main sowie die Stadt Leipzig entsenden jeweils eine Person.
Für jedes Mitglied soll eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter bestellt werden.""
Fristablauf: 19.05.06
Erster Durchgang: Drucksache. 396/05 (PDF)