834. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2007
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen für eine Harmonisierung der Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der EG mit den für die Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften zum Zugang zu Umweltinformationen einzusetzen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 enthält Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Zugangs zu Dokumenten im Besitz der Organe der EG, die in der Praxis ausweislich des Grünbuchs dazu führen, dass ein Drittel der Zugangsanträge wegen schützenswerter Interessen abgelehnt werden. Im Hinblick auf das Gebot, gleiche Tatbestände gleich zu behandeln, sind sachliche Gründe für unterschiedlich starke Restriktionen des Informationszugangsrechts auf europäischer und nationaler Ebene nicht ersichtlich. Deshalb ist eine Kohärenzprüfung im Hinblick auf die für die Mitgliedstaaten geltenden europäischen Normen, insbesondere für den Zugang zu Umweltinformationen und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen, geboten. Eine solche Kohärenzprüfung sollte sich an den Grundsätzen des Århus-Übereinkommens orientieren.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.