Deutscher Bundestag Berlin, den 2. April 2009
Der Direktor
An den Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 beschlossenen
- Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) - Bundestagsdrucksachen 016/10067, 016/12407 -
bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachfolgende Berichtigung vorzunehmen:
- Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
"c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
- "(2a) Unternehmen im Sinn des § 264d des Handelsgesetzbuchs haben unabhängig von ihrer Rechtsform den Jahresabschluss um einen Anhang nach Absatz 2 zu ergänzen. § 264 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs ist sinngemäß anzuwenden.""
In Vertretung Semmler