Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Leitlinien zur Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union - COM (2019) 250 final
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.