Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu Russland

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305610 - vom 9. April 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. März 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass eine vertiefte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand in ganz Europa von zentraler Bedeutung sind; in der Erwägung, dass der Abschluss eines strategischen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation für den weiteren Ausbau und die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern, insbesondere in Bezug auf die Bereiche Politik, Sicherheit, wirtschaftliche und energiepolitische Zusammenarbeit, ebenso aber auch in Bezug auf die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Grundsätze und der demokratischen Verfahren sowie der grundlegenden Menschenrechte nach wie vor von größter Bedeutung ist,

B. in der Erwägung, dass die Russische Föderation nicht nur Mitglied der Vereinten Nationen ist, sondern auch ein vollwertiges Mitglied des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und sich damit zu den Grundsätzen der Demokratie und demokratischer Wahlen sowie zur Achtung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie sie von diesen Organisationen festgelegt worden sind, verpflichtet hat; in der Erwägung ferner, dass diese Grundsätze und Werte auch die Grundlage für die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland darstellen,

C. in der Erwägung, dass das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE in seiner Eigenschaft als internationale Überwachungsbehörde für Wahlstandards seine geplante Mission zur Überwachung der Wahlen aufgrund der von der russischen Regierung gegen ihre Wahlbeobachter ausgesprochenen schweren Reisebeschränkungen annullieren musste,

D. in der Erwägung, dass der Leiter der Beobachtermission der Parlamentarischen Versammlung des Europarats erklärt hat, dass sich die Bedingungen für den Zugang der Kandidaten zu den Medien nicht verbessert haben, so dass der faire Verlauf der Wahlen in Frage gestellt werden muss,

E. in der Erwägung, dass der frühere Ministerpräsident und derzeitige Parteivorsitzende der Demokratischen Volksunion, Michail Kasjanow, sich am 14. Dezember 2007 als Kandidat eintrug, in der Folge aber vom zentralen Wahlausschuss Russlands disqualifiziert wurde mit dem Hinweis, zu viele der 2 Millionen Unterschriften zur Unterstützung seiner Kandidatur seien gefälscht; in der Erwägung, dass Michail Kasjanow diesen Beschluss beim Obersten Gericht anfocht, das seinerseits die Berufung am 6. Februar 2008 zurückwies,

F. in der Erwägung, dass gemäß Berichten der führenden oppositionellen Kräfte die russischen Behörden in der Schlussphase vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen den Druck auf oppositionelle Gruppen und nichtstaatliche Organisationen erhöhten, um sie von jeder Form der gegen den Präsidenten und die Regierung gerichteten Betätigung abzuhalten und zu verhindern, dass die Medien über derartige Aktivitäten berichten,

G. in der Erwägung, dass die Demokratie in Russland insbesondere dadurch geschwächt wurde dass die großen Fernsehsender und die meisten Rundfunksender unter die Kontrolle der Regierung gebracht wurden, dass die Selbstzensur bei den Printmedien zugenommen hat, dass neue Beschränkungen des Rechts auf Ausrichtung öffentlicher Kundgebungen verfügt wurden und dass sich das Klima für nichtstaatliche Organisationen verschlechtert hat,

H. in der Erwägung, dass die Koalition der Oppositionsparteien "Anderes Russland" am 3. März 2008 einen Protestmarsch organisiert hat, um gegen die Präsidentschaftswahlen vom 2. März 2008 in Russland zu protestieren; in der Erwägung, dass die Behörden der Stadt die Genehmigung zur Durchführung des Protestmarsches verweigerten mit der Behauptung, die kremlfreundliche Jugendorganisation "Junges Russland" habe bereits Zusammenkünfte auf allen größeren Sammelplätzen der Hauptstadt geplant; in der Erwägung, dass die Koalition "Anderes Russland" beschloss, den Protestmarsch dennoch durchzuführen und darauf hinwies dass sie die Entscheidung der städtischen Behörden anfechten werde,

I. in der Erwägung, dass mehrere oppositionelle Protestler festgenommen wurden, als Polizeikräfte und Milizen zur Eindämmung von Ausschreitungen, die mit Helmen und Polizeischilden ausgerüstet waren, am Turgenewskaja-Platz im Zentrum von Moskau den Protestmarsch auflösten; in der Erwägung, dass sich unter den Festgenommenen auch Nikita Belikh, der Führer der Partei Union der Rechten Kräfte (SPS), befand; in der Erwägung, dass der Vorsitzende der Yabloko-Partei in St. Petersburg, Maxim Reznik, ebenfalls am 3. März festgenommen wurde,