Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.