Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
(Familiennachzugsneuregelungsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. Juni 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.