Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes mit dem die Bundesregierung den im Dezember 2019 im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens erreichten Kompromiss zur Erhöhung des nationalen CO₂ Preises umsetzt. Er bittet die Bundesregierung, nun auch zügig alle weiteren Schritte zu unternehmen, damit die ebenfalls vereinbarte Senkung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 erfolgen kann und so Unternehmen sowie Bürger tatsächlich entlastet werden. Ebenfalls gilt es schnellstmöglich eine Verordnung zu erlassen, die sicherstellt, dass ETS-Anlagen, die BEHG-pflichtige Brennstoffe verwenden, nicht doppelt belastet werden.
- 2. Er stellt fest, dass zur weiteren Ausgestaltung des BEHG eine große Zahl an Verordnungen erlassen werden müssen, für die in dem Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrates vorgesehen ist. Die Länder erneuern und bekräftigen ihr Angebot hieran mit ihrem umfangreichen Verwaltungs- und Vollzugswissen mitzuwirken und bitten den Gesetzgeber im weiteren Verfahren zu prüfen, ob nicht doch für einige der Verordnungen ein Zustimmungsbedürfnis vorgesehen werden sollte.