917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013
A
Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe beim Deutschen Bundestag einzubringen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c (§ 6a Absatz 2a Satz 1 und Satz 3 Nummer 1 AMG)
Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c ist zu streichen.
Folgeänderungen:
- a) Im Vorblatt ist Abschnitt B. "Lösung" wie folgt zu ändern:
- aa) Satz 1 ist wie folgt zu fassen:
"Nachdem durch das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3108 ff.) die im Evaluationsbericht empfohlenen Änderungen des § 6a Absatz 2a AMG umgesetzt wurden, ergibt sich aus dem Vorstehenden darüber hinaus folgender Änderungsbedarf im Arzneimittelgesetz und im Strafgesetzbuch:"
- bb) Satz 3 ist zu streichen.
- cc) Satz 4 ist zu streichen.
- aa) Satz 1 ist wie folgt zu fassen:
- b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Abschnitt A. "Allgemeiner Teil" Unterabschnitt I. "Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs" sind im letzten Absatz das zweite und dritte Tiret (die sich auf Änderungen des § 6a Absatz 2a AMG beziehen) zu streichen.
- bb) In Abschnitt B. "Besonderer Teil" sind in der Einzelbegründung zu Artikel 1 Nummer 2 die Einzelbegründungen "Zu Buchstabe c Doppelbuchstabe aa" und "Zu Buchstabe c Doppelbuchstabe bb" zu streichen.
Begründung (nur für das Plenum):
Das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3108 ff.) erfordert eine Anpassung des Gesetzentwurfs. Die auf § 6a Absatz 2a AMG bezogenen Vorschläge des Gesetzentwurfs sind bereits seit dem 13. August 2013 geltendes Recht.
B
- 2. Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, Herrn Justizminister Rainer Stickelberger (Baden-Württemberg) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.