Beschluss des Bundesrates
Vorschlag der Bundesministerin der Justiz für die Ernennung der Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof

Der Bundesrat hat in seiner 822. Sitzung am 19. Mai 2006 beschlossen, dem Vorschlag für die Ernennung der

Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof

Monika Harms

zur Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof gemäß § 149 GVG zuzustimmen.