COM (2018) 441 final; Ratsdok. 9890/18
970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018
A
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Verordnungsvorschlag beabsichtigte Förderung einer an konkreten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen orientierten Europäischen Statistik.
- 2. Soweit für die im Verordnungsvorschlag genannten Unionspolitiken quantitative Ziele formuliert werden (vergleiche Anhang II des Verordnungsvorschlags), sollten diese nach Auffassung des Bundesrates jedoch auch durch unabhängige Strukturanalysen mithilfe europaweit konsistenter und verlässlicher Datenquellen verfolgt und kontrolliert werden können. Es ist sicherzustellen, dass die Daten in hinreichender regionaler Tiefe, mindestens auf der NUTS-1-Ebene, produziert werden.
- 3. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, hochwertige, vergleichbare und verlässliche Statistiken bereitzustellen, die die Gestaltung, Durchführung, Überwachung und Bewertung aller Unionspolitiken unterstützen.
Zu diesem Zweck sollte ein möglichst breiter Nutzerkreis angesprochen werden. Förderfähige Stellen (Artikel 9 Nummer 7 des Verordnungsvorschlags) und benannte Begünstigte (Artikel 10 Buchstabe h des Verordnungsvorschlags) sollten daher auch explizit Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie die Statistischen Landesämter sein, weil sie häufig selbst wichtige und unabhängige Akteure und Dienstleister in der wirtschaftspolitischen Beratung sind.
- 4. Der Bundesrat unterstützt weiterhin die im Anhang II des Verordnungsvorschlags genannten Zielsetzungen einer "besseren Kommunikation" sowie den "Übergang zu intelligenten Statistiken", da davon auch Unternehmen profitieren können. Gezieltere Informationen über den Umfang und die Zwecke der statistischen Erhebungen sowie Hilfestellungen bei der Meldung verbessern die Bereitschaft der Befragten und mindern den damit verbundenen Aufwand. Der Abbau von Statistikpflichten zum Zwecke der Entlastung von Unternehmen sollte als eigenständiges Ziel formuliert werden.
- 5. Der Bundesrat betont, dass gerade im Hinblick auf die soziale Dimension Europas für eine empirisch fundierte politische Diskussion vor allem Längsschnittanalysen (zur Identifikation von Zusammenhängen zwischen sozioökonomischen und -demografischen Merkmalen, zum Beispiel Kinderbetreuung und Erwerbsbeteiligung, Bildungsbeteiligung und Elternhintergrund, soziale und berufliche Mobilität im Hinblick auf Verteilungsfragen/Ungleichheit) und Übergangsstatistiken (zum Beispiel vom Bildungssystem oder aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Arbeitsmarkt) benötigt werden.
- 6. Der Bundesrat kritisiert die fehlende Anforderung eines gewissen Innovationsgehalts der zu fördernden Maßnahmen. Die Bewilligung einer Förderung muss an konkrete Kriterien geknüpft werden, um beispielsweise wissenschaftliche Maßstäbe der empirischen Sozialforschung oder die Entlastungswirkung bei den Unternehmen zu berücksichtigen.
- 7. Der Bundesrat ist skeptisch hinsichtlich der thematischen Vermengung von Fragen der europäischen Statistik im Rahmen eines Binnenmarktprogramms. Die thematische Vielfalt des Programms trägt nicht zur Übersichtlichkeit des Maßnahmenpakets als Ganzes bei.
B
- 8. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.