Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes

Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.