Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen Staatsministerium Baden-Württemberg

Der Staatssekretär Stuttgart, den 24. März 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Regierungen der Länder Baden-Württemberg und Bremen haben beschlossen dem Bundesrat den als Anlage beigefügten

mit dem Ziel zuzuleiten, ihre Einbringung beim Deutschen Bundestag zu beschließen.

Die Regierungen der genannten Länder haben ferner beschlossen, dem Bundesrat die als weitere Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen zuzuleiten.

Ich bitte, die Gesetzesentwürfe und den Entschließungsantrag gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 3. April 2009 zu setzen. Nach Vorstellung im Plenum sollen die Gesetzentwürfe und der Entschließungsantrag den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Hubert Wicker

Entschließung des Bundesrats zur Umsetzung der Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen Die Straßeninfrastruktur Deutschlands ist von herausragender Bedeutung für die Raumplanung, Wirtschaftsentwicklung und Gestaltung der Lebensräume seiner Bürgerinnen und Bürger.

Bund und einige Länder stimmen darin überein, dass es einen erheblichen Anteil von Bundesstraßen gibt, deren überregionale Bedeutung wegen Änderungen der Verkehrsströme, neuen Infrastrukturen oder Verkehrsbeziehungen weggefallen ist.

Der Bund will diese Straßen nicht länger als Bundesstraßen im Wege der Auftragsverwaltung in seiner Baulast tragen. Einige Länder wiederum haben ein Interesse an der Übernahme solcher Straßen in eigene Trägerschaft.

Bund und Länder werden sich nach Beendigung der Arbeiten in der Föderalismusreform II zeitnah um eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der einzelnen Strecken, deren Abstufungszeitpunkt und der sonstigen Abstufungs- und Kompensationsmodalitäten bemühen. Dazu teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Verkehrsministerien der Länder noch vor Ende des Kalenderjahres schriftlich und für den Bund verbindlich mit, welche Straßen(abschnitte) ihre Bedeutung soweit verloren haben dass ihre Einstufung als Bundesstraßen nicht mehr zu rechtfertigen ist.