Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 21. September 2007 - Drucksache 439/07(B) - beschlossenen Fassung zum Inhalt.*