Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits

Punkt der 909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013

A

B

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen in Zukunft nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie Nachhaltigkeitsaspekte, Umweltstandards und Belange des Klimaschutzes angemessen in den Verträgen berücksichtigt wurden und entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen verankert sind.

Ebenso erwartet der Bundesrat, dass die Bundesregierung bei Vertragswerken bereits frühzeitig, am besten in der Mandatierungsphase, gegenüber der Kommission die Berücksichtigung dieser Aspekte in künftigen Vertragswerken einfordert.