Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 884. Sitzung am 17. Juni 2011 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 22 (§ 24 Absatz 8 SUG)
In Artikel 1 Nummer 22 ist in § 24 Absatz 8 die Angabe " § 35 Absatz 4" durch die Angabe " § 35 Absatz 5" zu ersetzen.
Begründung:
Die Fassung des Entwurfs enthält offensichtlich ein redaktionelles Versehen.
§ 14 des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes - FlUUG - (in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Seeunfall-Untersuchungs-Gesetzes), dem § 24 des Gesetzentwurfs im Wesentlichen entspricht, verweist in seinem Absatz 9 auf die entsprechende Geltung des § 26 Absatz 4 FlUUG. Der Regelungsinhalt des § 26 Absatz 4 FlUUG wurde aber in § 35 Absatz 5 des Gesetzentwurfs übernommen (und nicht in dessen Absatz 4). Der Verweis ist daher entsprechend anzupassen.