COM (2018) 277 final; Ratsdok. 9075/18
969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Bestreben der Kommission, die Vollendung des sogenannten TEN-V-Netzes (Transeuropäisches Verkehrsnetz - Straßen und Bahnstrecken) voranzutreiben.
- 2. Der Bundesrat hält die vorgeschlagene Verordnung für nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Mit der vorgesehenen Bündelung von Genehmigungsverfahren (nach deutschem Recht in der Regel Planfeststellungsverfahren) bei einer einzigen Behörde pro Mitgliedstaat (Artikel 5 des Verordnungsvorschlags) greift die Kommission unmittelbar in das Hoheitsrecht jedes Mitgliedstaates ein, sein Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich der Behördenorganisation selbst zu regeln.
- 3. Der Bundesrat sieht die vorgeschlagene Verordnung kritisch mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der unmittelbare Durchgriff auf hoheitliche Rechte der Mitgliedstaaten ist zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren nicht erforderlich. Insoweit würde das Instrument der Richtlinie bereits ausreichen, die den Mitgliedstaaten die nähere Ausgestaltung der Verfahren überlassen würde.
* Die Ausschussberatungen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.