Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.