Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Adhoc-Ratsarbeitsgruppe "Finanzierungsinstrumente im JI-Bereich")
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Adhoc-Ratsarbeitsgruppe "Finanzierungsinstrumente im JI-Bereich" ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium zwei Bundesratsbeauftragte zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen*.
*. Die Teilnahme an den Sitzungen der Adhoc-Ratsarbeitsgruppe ist auf einen Bundesratsbeauftragten beschränkt.