Punkt 7 der 883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Er begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Gesetzes, den Kinderschutz zu verbessern und teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Intensivierung des persönlichen Kontaktes zwischen Vormund und Mündel sowie eine Begrenzung der Fallzahlen dazu beitragen. Fraglich ist jedoch aus der Sicht des Bundesrates nach wie vor, ob festgeschriebene Vorgaben wie ein verbindlicher monatlicher Kontakt im Regelfall hierfür geeignet und sinnvoll bzw. im Hinblick auf die vorgesehene Fallzahlobergrenze von 50 Mündeln überhaupt leistbar sind. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein Kontakt zwischen Vormund und Mündel mindestens einmal im Vierteljahr aus fachlicher Sicht im Regelfall ausreichend erscheint und bei einer Fallzahl von bis zu 50 Mündeln leistbar ist. Bei besonders schwierigen Konstellationen sind gegebenenfalls noch deutlich geringere Besuchsabstände zu realisieren.
- 2. Der Bundesrat äußert erneut seine Erwartung, dass der Bund die infolge des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts den Kommunen entstehenden finanziellen Mehrbelastungen ausgleicht.