Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Guantánamo

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 303761 - vom 22. März 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. Februar 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

1. fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, das Gefangenenlager Guantánamo Bay zu schließen, und drängt darauf, dass alle Gefangenen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht behandelt und unverzüglich in einer fairen und öffentlichen Verhandlung vor ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht gestellt werden

2. verurteilt jegliche Form von Folter und Misshandlung und verweist erneut auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Völkerrechts;

3. betont, dass der heutige Terrorismus und insbesondere der gegen die Demokratien und ihre Völker gerichtete weltweite Terrorismus eine Bedrohung der Grundrechte und der grundlegenden Menschenrechte unserer Gesellschaften darstellt;

4. weist erneut darauf hin, dass die Bekämpfung des Terrorismus, die eine der Prioritäten der Union und ein wesentlicher Bestandteil ihrer außenpolitischen Maßnahmen ist, nur erfolgreich fortgesetzt werden kann, wenn die Menschenrechte und die bürgerlichen Freiheiten uneingeschränkt geachtet werden;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.


1 ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 353.
2 ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 640.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0017.