Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.