Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 14. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/203 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser - Drucksache 19/15827 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 05.06.20
Erster Durchgang: Drucksache. 520/19 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
"2. In § 385 wird das Wort "Handelsmäkler" durch das Wort "Handelsmakler" ersetzt."
2. Die bisherigen Nummern 2 bis 7 werden die Nummern 3 bis 8.
3. Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9 und wird wie folgt geändert:
- a) In § 656b werden die Wörter "der Makler ein Unternehmer und" gestrichen und werden die Wörter "eine natürliche Person" durch die Wörter "ein Verbraucher" ersetzt.
- b) In § 656d Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "nachweist, dass sie" gestrichen und werden nach den Wörtern "nachgekommen ist" die Wörter "und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt" eingefügt.
4. Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. In § 1221 wird das Wort "Handelsmäkler" durch das Wort "Handelsmakler" ersetzt."