Chef der Senatskanzlei Berlin Berlin, 31. Mai 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat von Berlin hat am 29. Mai 2018 beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte Entschließung des Bundesrates - Nachrüstung von Diesel-Kfz mit wirksamen Stickoxidkatalysatoren zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gaebler
Staatssekretär
Entschließung des Bundesrates - Nachrüstung von Diesel-Kfz mit wirksamen Stickoxidkatalysatoren
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Automobilhersteller gemäß dem Verursacher-Prinzip zu einer Hardware-Nachrüstung auf deren Kosten von in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeugen der Euro 5-Norm zu verpflichten. Eine Kostenübernahme soll auch gelten für die voraussichtlich notwendige Nachbessserung der Abgasminderungssysteme der Euro-Norm 6a bis 6c durch Software Updates. Mit der Verpflichtung der Automobilhersteller zum nachträglichen Einbau von effizienten Abgas-Reinigungsanlagen mit einer Selective Catalytic Reduction (SCR)-Technologie käme die Bundesregierung ihrer Verantwortung nach, sich aktiv für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den besonders hoch belasteten Kommunen einzusetzen und gleichzeitig Fahrverbote zu verhindern.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die hardwareseitige Nachrüstung eines signifikanten Anteils der Flotte von Diesel-Pkw und leichten Lkw, insbesondere der Euro-5-Emissionsnorm, technisch machbar und zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte und damit zur Vermeidung von Fahrverboten in einer Vielzahl von städtischen Räumen erforderlich ist. Die technischen und administrativen Voraussetzungen hierfür müssen umgehend geschaffen werden.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass ein schnelles Absenken der Schadstoffbelastung und damit ein umgehender Schutz der Bevölkerung vor giftigen Stickoxiden allein durch Software-Updates nach derzeitigem Kenntnisstand nicht machbar ist und so der Gesundheitsschutz nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Mit den notwendigen Hardware-Nachrüstungen würden zudem auch die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt, die sich im guten Glauben an ein umweltfreundliches Antriebssystem ein Diesel-Auto gekauft haben und denen nun ein starker Wertverlust ihres Autos und mögliche Fahrverbote drohen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Harnstoff-Katalysatoren ist ein wichtiger Lösungsansatz für das Stickoxidproblem in Städten mit Grenzwertüberschreitungen der Luftschadstoffe. Der ADAC Württemberg e.V. hat mit Unterstützung des badenwürttembergischen Verkehrsministeriums nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen an Euro-5-Dieselfahrzeugen nicht nur möglich, sondern auch hochwirksam sind. Bis zu 70 Prozent (innerorts) bzw. 90 Prozent (außerorts) weniger Schadstoffausstoß lassen sich laut neuesten Messungen durch Nachrüstungen an solchen Fahrzeugen erreichen.
Vor dem Hintergrund der neuen Ergebnisse einerseits und der zahlreichen Stickoxidgrenzwertüberschreitungen andererseits sind Hardware-Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5 unverzichtbar. Die Automobilindustrie ist in ihrer Herstellerverantwortung gefordert, zeitnah substanzielle Stickoxid-Reduktionen auch über bauliche Umrüstungen zu erreichen.
Die erforderlichen zulassungsrechtlichen Voraussetzungen und die für eine zügige Zulassung von Nachrüstungslösungen erforderlichen Kapazitäten beim Kraftfahrt-Bundesamt sind schnellstmöglich zu realisieren.