Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/9434 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes - Drucksache 17/8728 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.05.12
Erster Durchgang: Drucksache. 850/11 (PDF)