Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/9434 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes - Drucksache 17/8728 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.05.12 Erster Durchgang: Drucksache. 850/11 (PDF)