Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung zum Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz gefährliche sogenannte Konversionsbehandlungen verboten werden sollen. Er bedauert jedoch, dass die Stellungnahme des Bundesrates (vgl. BR-Drucksache 5/20(B)) größtenteils nicht aufgegriffen wurde. Dies betrifft unter anderem die Regelung, nach der Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die entsprechende Taten an ihren Kindern begehen, unter Umständen von der Strafandrohung ausgenommen sind.

Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass insbesondere junge Menschen umfassend vor sogenannten Konversionstherapien zu schützen sind.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Wirksamkeit des Gesetzes genau zu beobachten und Schutzlücken umgehend zu schließen.