Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.