Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/4844 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes - Drucksache 18/4614 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 12.06.15
Erster Durchgang: Drucksache. 058/15 (PDF)