COM (2018) 383 final
Europäische Kommission
Brüssel, den 30.5.2018 COM (2018) 383 final
ANNEXES 1 to 2
ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
Anhang I
Tätigkeiten im Rahmen des Programms
Die spezifischen Ziele des Programms, auf die in Artikel 2 Absatz 2 Bezug genommen wird, werden insbesondere durch Förderung der nachstehenden Tätigkeiten verfolgt:
- a) Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen zur Verbesserung der Kenntnisse über die unter die einzelnen Programmbereiche fallenden Rechte und politischen Strategien;
- b) gegenseitiges Lernen durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Akteuren, um Wissen und gegenseitiges Verständnis sowie Bürgerbeteiligung und demokratisches Engagement zu verbessern;
- c) Analyse- und Überwachungstätigkeiten1, um in den Programmbereichen ein besseres Verständnis der Lage in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene zu erreichen und um die Anwendung des EU-Rechts und der EU-Politik zu verbessern;
- d) Schulung relevanter Akteure zur Verbesserung ihres Wissens über die unter die einzelnen Programmbereiche fallenden Rechte und politischen Strategien;
- e) Entwicklung und Pflege von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Instrumenten;
- f) Sensibilisierung der Bürger für europäische Kultur und Geschichte, für gemeinsames Erinnern und Gedenken sowie Stärkung ihres Zugehörigkeitsgefühls zur Union;
- g) Begegnungsmöglichkeiten für Europäer verschiedener Nationalitäten und aus unterschiedlichen Kulturen durch Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten;
- h) Förderung und Erleichterung der aktiven Beteiligung am Aufbau einer demokratischeren Union sowie Sensibilisierung für Rechte und Werte durch Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft;
- i) Finanzierung der technischen und organisatorischen Unterstützung für die Durchführung der Verordnung [(EU) Nr. 211/2011 ] und damit Unterstützung der Bürger bei der Ausübung ihres Rechts, europäische Bürgerinitiativen vorzuschlagen und zu unterstützen;
- j) Stärkung der Kapazitäten europäischer Netzwerke zur Förderung und Weiterentwicklung des Unionsrechts, der politischen Ziele und Strategien sowie Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft in den Programmbereichen;
- k) Verbesserung der Kenntnisse über das Programm und Verbreitung und Übertragbarkeit seiner Ergebnisse sowie Förderung seiner Außenwirkung, unter anderem durch Einrichtung und Unterstützung von nationalen Kontaktstellen.
Anhang II
Indikatoren
Das Programm wird auf der Grundlage von mehreren Indikatoren, mit denen gemessen wird, inwieweit das allgemeine Ziel und die spezifischen Ziele des Programms verwirklicht wurden, überwacht, auch um die Verwaltungslasten und -kosten möglichst gering zu halten.
Zu diesem Zweck werden Angaben zu folgenden Schlüsselindikatoren erhoben:
Anzahl der Personen, die erreicht werden von:
- i) Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen;
- ii) Maßnahmen im Bereich gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren;
- iii) Sensibilisierungs-, Informations- und Verbreitungsmaßnahmen.
Anzahl der Organisationen der Zivilgesellschaft, die durch Maßnahmen zur Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten erreicht wurden
Zahl der länderübergreifenden Netzwerke und Initiativen, die sich infolge der Tätigkeiten im Rahmen des Programms auf das europäische Geschichtsbewusstsein und das europäische Kulturerbe konzentrieren
1 Diese Tätigkeiten schließen unter anderem Folgendes ein: Erhebung von Daten und Statistiken, Entwicklung gemeinsamer Methoden und gegebenenfalls von Indikatoren oder Referenzwerten, Studien, Forschungsarbeiten, Analysen und Umfragen, Evaluierungen, Folgenabschätzungen, Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterial.