Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung
Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.