Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hamburg -

969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018

A

1. Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

B

2. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.