Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017

Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 0603 Titel 532 14 - Betrieb von besonderen Aufnahmeeinrichtungen - bis zur Höhe von 36.522 T Euro

Bundesministerium der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
Berlin, 15. März 2017

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums des Innern nach Art. 112 GG bei Kapitel 0603 Titel 532 14 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 36.522 T€ zur Kenntnis genommen hat.

Die Mehrausgaben ergeben sich aus dem Betrieb und dem Rückbau von Warteräumen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Diese beruht auf vertraglicher Grundlage.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn