Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 87d)

Punkt 39 a der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

Der Bundesrat möge beschließen:

Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) ab.

Begründung

Nach den Artikeln 87d, 24 und 32 des Grundgesetzes dürfen hoheitliche Flugsicherungsaufgaben grenzüberschreitend nur durch zwischenstaatliche Einrichtungen wahrgenommen oder durch Staatsvertrag übertragen werden. Dies ist beispielsweise bei der schweizerischen Skyguide nicht der Fall, die im süddeutschen Raum Flugsicherungsaufgaben erledigt und dabei bisher nicht deutschem Recht unterliegt.

Durch die Ablehnung des Gesetzentwurfs wird sichergestellt, dass die Aufgabenübertragung weiterhin in bundeseigener Verwaltung und unter Beachtung der grundgesetzlichen Erfordernisse erfolgen muss.