896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht in Einklang steht. Der Verordnungsvorschlag nimmt den Mitgliedstaaten jeden Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung und Sicherung der fachlichen Unabhängigkeit der Statistik und greift in die Budgethoheit der Parlamente der Mitgliedstaaten ein. Die geltende Klausel zur Sicherung der Organisations- und Budgethoheit der Mitgliedstaaten in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a letzter Halbsatz der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken muss fortgeführt werden.
Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 16. Dezember 2011 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt (BR-Drucksache 769/11(B) ).
- *. Die Ausschussberatungen über eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG sind noch nicht abgeschlossen.