Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Verordnung über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen
(APS)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104489 - vom 12. April 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die "Ermächtigungsklausel" die Rechtsgrundlage der WTO für das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) ist,

B. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft den Entwicklungsländern seit 1971 im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Zollpräferenzen Handelspräferenzen gewährt,

C. in der Erwägung, dass das Parlament zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über ein APS für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 (KOM (2007) 0857) konsultiert wurde,

D. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist,

E. in der Erwägung, dass sich die Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene gemäß Titel V Kapitel 1 EUV von den Grundsätzen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten leiten lassen muss und dass dieses Handeln die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern mit dem vorrangigen Ziel fördern muss, die Armut zu beseitigen,

F. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat gemäß Artikel 207 AEUV durch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommene Verordnungen die Maßnahmen erlassen müssen, mit denen der Rahmen für die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik bestimmt wird,