Punkt 25 der 883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011
Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung:
- 1. Die CCS-Technologien sind neben der Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien eine weitere Option zur Erreichung der nationalen CO₂-Minderungsziele und zur Begrenzung des globalen Klimawandels. CCS kann sowohl für die Energiewirtschaft als auch für die energieintensiven Industriebranchen - wie die Stahl-, Chemie- oder Zementindustrie - eine Möglichkeit zur Verminderung der CO₂-Emission in die Atmosphäre darstellen. Deshalb begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung erneut einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CCS-Richtlinie vorgelegt hat.
- 2. Bei der Erkundung des Untergrundes, der Erprobung und Demonstration der CCS-Technologien muss die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität haben. Die Speicherung von CO₂ darf nur so erfolgen, dass Menschen und ihr Eigentum nicht gefährdet, die persönliche und wirtschaftliche Nutzung ihrer Grundstücke sowie die natürlichen Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen nicht beeinträchtigt werden. Deshalb befürwortet der Bundesrat, dass ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, welcher zunächst die Demonstration und Erprobung der CCS-Technologien in Deutschland ermöglichen soll.
- 3. Klimaschutz und eine langfristig sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen sind Aufgaben der gesamten Gesellschaft und die damit zusammenhängenden Probleme dürfen nicht einseitig zu Lasten einzelner Länder oder Regionen gelöst werden. Alle Länder und Regionen müssen ihren Beitrag nach Können und Vermögen leisten. Deshalb erwartet der Bundesrat, dass die Untersuchung des geologischen Untergrundes auf seine Eignung als CO₂-Speicher und die bei positivem Ergebnis nachfolgende Speichererrichtung grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet möglich sein müssen und nur sachliche Gründe nach Prüfung eines jeden Einzelfalls eine Untersagung rechtfertigen können.
- 4. Eine nachhaltige Strategie für das CO₂-Management muss nach Auffassung des Bundesrates parallel zur Schaffung eines Rechtsrahmens für CCS-Forschungs- und Demonstrationsprojekte vor allem konsequent die Vermeidung und Verwertung von CO₂ in den Mittelpunkt stellen. Deshalb hält es der Bundesrat für erforderlich, die Forschung zur Nutzung, Umwandlung sowie zur chemischen und biologischen Fixierung von CO₂ auszubauen und erwartet eine angemessene Unterstützung des Bundes für die in den Ländern vorhandenen vielversprechenden Ansätze.
- 5. Der Bundesrat erwartet, dass mit dem Gesetz gewährleistet wird, dass die finanziellen Risiken der Erprobung der CCS-Technologien für die öffentliche Hand so gering wie möglich gehalten werden und dass der besonderen Betroffenheit und den damit verbundenen Problemen, der Bevölkerung die Sinnhaftigkeit der Speicherung zu vermitteln, ausreichend Rechnung getragen wird.
- 6. Der vorliegende Gesetzentwurf wird den vorgenannten Anforderungen in wesentlichen Punkten jedoch nicht gerecht. Insofern bittet der Bundesrat die Bundesregierung um entsprechende Änderungen.