Der Deutsche Bundestag hat in seiner 98. Sitzung am 9. Mai 2019 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen - Drucksachen 19/8005, 19/8617, 19/10000 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/10000 angenommen.
Das Bundesministerium der Finanzen erhält die Erlaubnis, die Nummerierung und deutsche Bezeichnung der in dem Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen in Bezug genommenen delegierten Rechtsakte, die zu der EU-Prospektverordnung erlassen werden, und die Fundstellen dieser delegierten Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union nach der 2./3. Lesung des Deutschen Bundestages nachzutragen. Weiter kann das Bundesministerium der Finanzen einzelne Nummern der Artikel der delegierten Rechtsakte im Gesetz nachtragen bzw. anpassen, sofern die Nummerierung der Artikel der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten delegierten Rechtsakte von der im Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen verwendeten Nummerierung abweicht.