Der Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen von Veterinärbescheinigungen mit Drittländern verstärkt die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz beim Transport erörtert und unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, zukünftig Anforderungen an den Tierschutz in die bilateral neu abzustimmenden sowie in bereits abgestimmte Export-Veterinärbescheinigungen aufzunehmen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass bei den Verhandlungen von EU abgestimmten Veterinärbescheinigungen mit Drittländern die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz in diese Bescheinigungen ebenfalls aufgenommen werden.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ggf. in Abstimmung mit der Nationalen Kontaktstelle und den Kontaktstellen der Länder, wie tierschutzrelevante Hinweise von zuständigen Behörden, Unternehmen und aus sonstigen validen Erkenntnisquellen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zentral gesammelt und ausgewertet und diese Auswertungen den Vorort-Behörden für ihre Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden können.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005
insbesondere dahingehend einzusetzen, dass
- - ein Echtzeit-Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge während des Transports für die zuständigen Behörden künftig Voraussetzung für eine Abfertigung ist,
- - im Rahmen der obligatorischen Planung von Tiertransporten ein auf die jeweilige Transportroute abgestimmter Notfallplan vorgelegt werden muss.
Weiter sollte unabhängig von einer Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sich der Bund dafür einsetzen, dass
- - Drittländer, die im Rahmen von Handelsbeziehungen Nutz- oder Zuchttiere aus einem Mitgliedstaat aufnehmen wollen, ebenfalls eine Kontaktstelle nach dem Vorbild der EU einrichten,
- - die Grenzabfertigung an den Grenzen z.B. durch Einrichtung einer entsprechenden Abfertigungsspur für Tiertransporte beschleunigt wird.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben z.B. zu Transportzeiten, Platzbedarf, Temperatur und Transportfähigkeit in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 durchgehend bußgeldbewehrt sind und ggf. vorhandene Lücken zu schließen.
- 5. Der Bundesrat sieht mittel- bis langfristig die Notwendigkeit, auf lange Beförderungen insbesondere zu Lande und zu Wasser in Drittländer, weitestgehend zu verzichten. Zuchtorganisationen sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob die genetischen Ressourcen nicht per Samen und/oder Embryonen in die Drittländer versendet werden können.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um eine strafrechtliche Bewertung, ob sich Amtstierärzte, die Tiertransporte in Drittländer genehmigen, in denen die europäischen oder nationalen Tierschutzstandards nicht gelten, im Einzelfall strafbar machen können.
- 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Thema "Tiertransporte in Drittländer" bei der Europäischen Kommission und im Rat auf die Tagesordnung zu bringen mit dem Ziel, die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport inner- und außerhalb der EU (2018/2110(INI)) dargelegten Mängel abzustellen. Ferner wird gebeten auf die EU-Kommission hinzuwirken, die Tierschutzaudits bei Tiertransporten in Drittländer zu verstärken und die hierbei gewonnenen Informationen den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Transportrouten einschließlich der Versorgungsstationen sollten durch eine unabhängige Stelle kontrolliert und zertifiziert werden. Und diese Informationen sollten den für die Genehmigung zuständigen Behörden ebenso in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.