Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Mai 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.