Beschluss des Bundesrates
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
(16. WSGÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. März 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.