Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
(16. WSGÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 151. Sitzung am 13. März 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 016/8470 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (16. WSGÄndG) - Drucksache 016/8188 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 25.04.08
Erster Durchgang: Drucksache. 011/08 (PDF)