Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. März 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die notwendige Anpassung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung an die Bedarfslage der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gelungen ist. Dazu gehören insbesondere die stufenweise Anhebung der Pflegesätze, die auch die häuslichen Versorgungsstrukturen verbessert, sowie die substanzielle Verbesserung der Leistungen für Demenzkranke. Der Bundesrat bedauert jedoch, dass es nicht gelungen ist, die gesetzliche Pflegeversicherung auf eine dauerhaft gesicherte Finanzierungsbasis zu stellen. Der Bundesrat hält deshalb einen weiteren Reformschritt für dringend erforderlich, um die Leistungsfähigkeit und Finanzierungsbasis der gesetzlichen Pflegeversicherung auch angesichts des demografischen Wandels und der damit verbundenen absehbaren deutlichen Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen dauerhaft zu sichern. In diesem Rahmen ist der Aufbau eines Kapitalstocks unverzichtbar, da ein reines Umlagesystem, das sich allein an den Arbeitskosten orientiert, auf Dauer überfordert wäre. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln