Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Oktober 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/11988 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Oktober 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Drucksache 016/11567 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 03.04.09
Erster Durchgang: Drucksache. 832/08 (PDF)