Der Deutsche Bundestag hat in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt - Drucksachen 18/10942, 18/11181, 18/11439 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/11439 angenommen.
"I. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
- - dass mit der Novelle des Baugesetzbuchs die Möglichkeiten der Kommunen erweitert werden, lebendige nutzungsgemischte Quartiere und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" soll es den Kommunen ermöglichen, das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten zu erleichtern. Ziel ist es, zu einer "nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege" beizutragen. Hierzu ist auch eine höhere Bebauungsdichte vorgesehen. Um insbesondere in innerstädtischen Lagen die Grundlagen für eine stärkere Verdichtung und Nutzungsmischung zu schaffen und um die Errichtung von Wohnraum in diesen Lagen zu fördern, sollen mit der Änderung der TA Lärm auch die Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete gegenüber den Kern-, Dorf-und Mischgebieten in angemessenem Umfang um 3 dB(A) erhöht werden;
- - die Klarstellung in § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB, mit der die nach geltender Rechtslage bestehenden Möglichkeiten der Gemeinden, innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte (zusätzlich) passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, bekräftigt werden. Als Ergebnis einer planerischen Abwägung kann durch entsprechende Festsetzungen zusätzlich zum Immissionsschutzrecht (TA-Lärm-Richtwerte für urbane Gebiete) Innenraumlärmschutz ermöglicht werden.
II. Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus, mit der Änderung der TA Lärm für das urbane Gebiet um 3 dB(A) höhere Werte als für das Mischgebiet vorzusehen und unterstützt den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der TA Lärm, der dem Bundesrat vorliegt."