Punkt 6 der 896. Sitzung des Bundesrates am 11.Mai.2012
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Photovoltaik für den Klimaschutz und die deutsche Volkswirtschaft bereits eine große Bedeutung hat. Mit fast 10.000 Unternehmen und ca. 130.000 Beschäftigten einschließlich Handwerk und Zulieferern setzt die Solarbranche jährlich fast 10 Mrd. Euro um. Aufgrund des internationalen Wettbewerbs verschlechtern sich allerdings zunehmend die Rahmenbedingungen für europäische und insbesondere für deutsche Hersteller. Die Preise für Module fielen im Jahr 2011 um 30 bis 40 Prozent. Den deutschen Herstellern war es auch aufgrund der hier geltenden Umwelt- und Beschäftigungsstandards nicht möglich, die Produktionskosten den erzielbaren Marktpreisen anzupassen. Hatten die deutschen Hersteller vor acht Jahren noch einen Weltmarktanteil von 60 Prozent, so liegt dieser heute bei unter 30 Prozent. Die im 1. Halbjahr 2011 in Deutschland montierten Module stammen zu rd. 60 Prozent aus chinesischer und zu 15 Prozent aus deutscher Fertigung.
Der Bundesrat fordert daher, dass wettbewerbsfähige Unternehmen der Solarbranche eine sichere wirtschaftliche Zukunft in Deutschland haben müssen.
- 2. Der Bundesrat hält eine bessere Integration der Photovoltaikanlagen durch eine Kombination mit Speichern für erforderlich und fordert ein technologieoffenes Marktanreizprogramm zum 1. Januar 2013 für dezentrale Speichertechnologien in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr für Anlagen bis zu 30 kW installierte Leistung. Eine sichere, effiziente und ökologische Energieversorgung der Zukunft sollte sich auch auf dezentrale Versorgungslösungen stützen können. Dies sollte mit einer Regelung kombiniert werden, die den Eigenverbrauch (über 20 Prozent des erzeugten Stroms) besser honoriert. Damit ließen sich auch eine Erhöhung der Netzstabilität und eine höhere Nachfrage nach Photovoltaikanlagen erreichen.
- 3. Der Bundesrat fordert weiterhin die Wiedereinführung einer Größenklasse 10 kW - 30 kW. Solche Anlagen der mittleren Größenklasse sind besonderes geeignet für Stadthäuser, kleine Gewerbebetriebe, Fassadenintegration und im Mietwohnungsbau. Dieses Potenzial sollte genutzt und diese Anlagenklasse daher im EEG wieder eingeführt sowie mit 18,5 ct/kWh vergütet werden. Dies wäre in Bezug auf die EEG-Umlage annähernd kostenneutral, da nur 90 Prozent des eingespeisten Stroms vergütet werden. Diese Regelung sollte rückwirkend möglichst zum 1. April 2012 in Kraft treten, um einen Investitionsabbruch in dieser Dachanlagenklasse zu vermeiden.
So werden auch dezentrale ökologische Versorgungslösungen verstärkt in städtischen Regionen möglich sein.
- 4. Der Bundesrat hält zudem die 4-km-Regelung in § 19 Abs. 1a EEG für zu weitreichend. Dem gesetzgeberischen Anliegen wäre Genüge getan, wenn eine Zusammenfassung von Anlagen nur mit einem Abstand von 2 km erfolgt.
- 5. Der Bundesrat hat auch die Befürchtung, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Solarbranche die Technologieführerschaft der deutschen Solarindustrie gefährdet. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dem entgegenzuwirken und zusätzliche Forschungsmittel für technologie- und anwenderorientierte Forschung zu ergreifen.