Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten - Antrag des Freistaates Sachsen -
969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
A
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Staatsminister Sebastian Gemkow (Sachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.