833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Informationen über den Arbeitsmarkt und offene Stellen in Deutschland bisher im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung, eines so genannten "Gentlemen"s Agreement" an Eurostat übermittelt werden. Die Daten über offene Stellen werden durch Zusammenführen der gemeldeten offenen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und einer Stichprobenerhebung auf freiwilliger Basis bei dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ermittelt und an die EU geliefert. Die statistischen Ämter in Deutschland sind an dieser Erhebung bislang nicht beteiligt.
- 2. Kritisch sieht der Bundesrat im Verordnungsvorschlag insbesondere die geforderte Übermittlung von Daten für Unternehmenseinheiten mit mindestens einem abhängig Beschäftigten. Diese Informationen können in Deutschland nicht vollständig aus vorhandenen Daten gewonnen werden, da der BA von den Unternehmen nicht alle offenen Stellen gemeldet werden. Auch die Ergebnisse aus der bisherigen Kombination der Daten der BA mit den Ergebnissen der Stichprobe des IAB werden nach In-Kraft-Treten der Verordnung aufgrund der höheren Qualitätsanforderungen nicht mehr ausreichen, so dass die Notwendigkeit einer zusätzlichen Erhebung bei Unternehmen nicht ausgeschlossen werden kann.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür einzutreten, dass der Verordnungsvorschlag so gestaltet wird, dass die vorgesehenen Datenlieferungen weiterhin aus bereits vorliegenden nationalen Datenquellen erfolgen können. Eine Einführung einer neuen Unternehmenserhebung und die damit verbundenen Kosten und zusätzliche Belastung für die Wirtschaft sind in jedem Fall zu vermeiden und widersprechen dem auch von der EU propagierten Ziel des Bürokratieabbaus.
- 4. Sollte dies nicht gelingen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, der Ablösung des "Gentlemen"s Agreements" durch eine Rahmenverordnung entgegenzuwirken.
B
- 5. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.